Allgemeine steuerliche Beratung zu bestimmten Lebenssachverhalte
Es gibt nicht mehr viele Lebenssachverhalte, die nicht irgendwie und irgendwo von einem Steuergesetz tangiert sind. Sei es der Kauf oder Verkauf eines Gegenstandes, das Tun oder Überlassen einer Sache, freigebige Zuwendungen, das Tätigen von Ausgaben, das vorsorgen in eigener Angelegenheit oder die Beschäftigung von Personen und vieles mehr. Manchmal kommt es darauf an, wie man den Lebenssachverhalt gestaltet, umsetzt oder vereinbart um entweder mehr oder weniger Steuern dafür zu bezahlen. Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne, herauszufinden, ob es Möglichkeiten in der Gestaltung und Umsetzung gibt, die zu einer nur unbedingt notwendigen Steuerbelastung führt. Damit Sie nicht zu viel bezahlen und Ihnen letztendlich mehr Netto von Ihrem Erarbeiteten bleibt.
Durchsetzungsberatung
Wir unterstützen und beraten Sie gegenüber Behörden, insbesondere gegenüber Finanzbehörden
- Steuerbescheidprüfungen
- Prüfung sonstiger Verwaltungsakte
- Anträge, z. B. zu Steuerfestsetzungen, Stundung, Herabsetzung, Aussetzung der Vollziehung bei strittigen Steuersachverhalten, usw.
- Besprechung mit Behörden und Klärung von Fragen
- Rechtsbehelfe, z. B. Einspruch gegen einen Steuerbescheid, soweit dieser fehlerhaft ist
- Ggf. auch Klageverfahren vor einem Finanzgericht, wobei wir hier mit Kollegen, die sich darauf spezialisiert haben, kooperieren
- Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und betriebsnahe Veranlagungen. Wenn möglich, finden diese bei uns in der Kanzlei statt, sodass Sie entspannt Ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen können
Abwehrberatung
Hier leisten wir Hilfestellung, in der Regel in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten und Kooperationspartnern oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl, zu folgenden Gegebenheiten:
- Vertretung im Vollstreckungsverfahren (durch Finanzbehörden in Steuersachen)
- Erstattung und Vertretung bei einer Selbstanzeige gegenüber Finanzbehörden
- Vertretung im Bußgeldverfahren
- Vertretung im Steuerstrafverfahren
- Tätigkeiten bei Erscheinen der Steuerfahndung
Steuerliches Revisionswesen und Bescheinigungswesen
- Prüfung bestehender Lebenssachverhalte für steuerliche Zwecke
- Aufstellung Status für steuerliche Zwecke, ggf. mit Erläuterungsberichten
- Steuerliche Gutachten
- Einkommens- und Vermögensnachweise zur Vorlage bei Behörden oder Kreditinstitute
- Bescheinigungen für berufsständische Organisationen oder Behörden
- Antrag nach BaFöG
- Antrag auf Elterngeld
- Antrag auf Altersvorsorgezulagen